Rechtliche Hinweise für Geschäftskunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für SATURN-Geschäftskunden (B2B-AGB)
1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen, unter denen ein Geschäftskunde Zugang zu den Produkten und Services erhält („B2B-Produkte“), die von den teilnehmenden stationären SATURN-Gesellschaften vor Ort oder im Fernabsatz / Online-Shop (zusammen „SATURN-Märkte“) innerhalb Deutschlands angeboten werden. Zudem werden die Regelungen festgelegt, die für die Leistungsdurchführung zwischen der die Leistung anbietenden SATURN-Gesellschaft („Verkäufer“) und dem die Leistung erwerbenden Geschäftskunden als Unternehmern gemäß § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („B2B-Kunde“ bzw. „Käufer“) gelten. Diese gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie Schuldverhältnisse durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnliche geschäftliche Kontakte.
1.2. Diese Regelungen gelten ausschließlich; abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht gesondert widersprochen wird.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
2. Anmeldung als B2B-Kunde
2.1 Der Zugang zu B2B-Produkten steht ausschließlich B2B-Kunden nach einer vorherigen Anmeldung zur Verfügung. Die Anmeldung ist kostenlos und möglich in den SATURN-Märkten in Deutschland.
2.2. Nach der erfolgreichen Anmeldung erhält der B2B-Kunde bei den teilnehmenden SATURN-Märkten unter den hier festgesetzten Rahmenbedingungen Zugang zu den Angeboten für B2B-Produkte. Ein Anspruch auf Zugang zu den Angeboten für B2B-Produkte besteht nicht. Ebenso folgt aus der Anmeldung kein Anspruch auf den Abschluss eines Kauf- oder sonstigen Vertrages.
2.3. Sämtliche wesentliche Änderungen des Geschäftsbetriebs des B2B-Kunden, insbesondere aber nicht abschließend eine Änderung der Firma oder der vertretungsberechtigten Personen, sind unverzüglich gegenüber dem Geschäftskundenberater des B2B-Kunden anzuzeigen.
2.4. Um die Mehrwerte als B2B-Kunde wahrnehmen zu können, erhält dieser von SATURN eine Geschäftskunden-Karte, mit der er sich als B2B-Kunde ausweisen kann. Bei Verlust der Karte wird diese kostenlos ersetzt.
3. B2B-Kundenkonto
3.1. Für den B2B-Kunden wird ein eigenes B2B-Kundenkonto eingerichtet, über das er Zugang zu vertragsrelevanten Informationen wie z.B. Transaktionshistorie und Belegkopien hat. Diese Funktionalität steht erst nach technischer Umsetzung zur Verfügung, worüber der B2B-Kunde unter seiner hinterlegten E-Mail informiert wird.
3.2. Die Geschäftsbeziehung beinhaltet zudem die Kontaktaufnahme durch die Geschäftskundenberater per E-Mail und/oder Telefon. Die Kontaktaufnahme erfolgt insbesondere, aber nicht abschließend, zum Zwecke der auf den B2B-Kunden zugeschnittenen Angebotsunterbreitung, der persönlichen Beratung und/oder der Einladung zu B2B-Veranstaltungen.
3.3. Zum Zwecke der Vervollständigung und/oder Aktualisierung der wesentlichen Daten des B2B-Kunden und zur Kreditwürdigkeitsprüfung wird bei Neuanlage des B2B-Kunden sowie bei Bestandskunden ein einmaliger Datenabgleich mit einem Dienstleister durchgeführt.
3.4. Sofern der B2B-Kunde einen Kauf auf Rechnung wünscht, erfolgt die Kreditwürdigkeitsprüfung zudem im Zuge des jeweiligen Bestellvorgangs.
3.5. Um dem B2B-Kunden ein bestmögliches Kundenerlebnis zu bieten, werden unter anderem die Kaufhistorie und die Online- Nutzungsdaten, Respons-Daten sowie Klickrates ausgewertet. Zu diesem Zweck wird im Zusammenhang mit dem B2B-Angebot ein Nutzungsprofil des B2B-Kunden erstellt.
3.6. Änderungen von vertragsrelevanten Einstellungen, die über autorisierte Zugriffe auf das Kundenkonto erfolgen, sind wirksam und müssen die Parteien gegen sich gelten lassen. Es obliegt dem B2B-Kunden, Personen zu ermächtigen, um im Namen und im Auftrag des B2B-Kunden rechtswirksame Erklärungen abzugeben und Transaktionen durchzuführen („autorisierte Personen“). Der B2B-Kunde hat die ihm vertraulich übermittelten Zugangsdaten zum B2B-Kundenkonto ausschließlich den von ihm autorisierten Personen bekannt zu geben und vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu schützen.
3.7. Der B2B-Kunde hinterlegt im vorgesehenen Feld seines B2B-Kundenkontos die Namen bzw. Daten der autorisierten Personen gemäß 3.6. Im Falle von Änderungen der autorisierten Personen (z.B. die zugriffberechtigte Person verlässt das Unternehmen des B2B-Kunden) ist der B2B-Kunde verpflichtet, die nicht oder nicht mehr zugriffsberechtigten Personen unverzüglich selbst von seinem B2B-Kundenkonto zu entfernen. Der B2B-Kunde kann sich insoweit gegenüber SATURN nicht auf die missbräuchliche und/oder unberechtigte Nutzung seines B2B-Kundenkontos berufen und haftet in vollem Umfang für die Nutzung seines B2B-Kundenkontos.
4. Kündigung
4.1. Der B2B-Kunde kann die Berechtigung zum Zugang und zur Inanspruchnahme jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Mitteilung in Textform, zum Beispiel per E-Mail, beenden.
4.2. Eine Kündigung durch SATURN ist ohne Angabe eines wichtigen Grundes mit einer Frist von zwei Wochen möglich.
4.3. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
5. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
5.1. SATURN behält sich das Recht vor, den Inhalt der vorliegenden B2B-AGB zu ändern. Vor Inkrafttreten der Änderung wird der B2B-Kunde über die Änderung und deren Folgen mit einer Frist von wenigstens 30 Tagen per E-Mail informiert. Sollte der B2B-Kunde der Änderung nicht vor Ablauf dieser Frist widersprechen, gelten die B2B-AGB mit dem geänderten Inhalt ab dem angegebenen Zeitpunkt.
5.2. Sollte der B2B-Kunde die neuen Teilnahmebedingungen nicht akzeptieren, kann er der Änderung in Textform, zum Beispiel per E-Mail, widersprechen oder die Teilnahme kündigen. Wenn der B2B-Kunde der Änderung widerspricht, gelten die bisherigen Bedingungen für ihn fort. SATURN behält sich das Recht vor, in diesem Fall die Teilnahme gegenüber dem widersprechenden Kunden ordentlich zu kündigen.
6. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Vertragsschluss
6.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6.2. Außer in Fällen einer Bringschuld geht im Falle einer Lieferung die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung, unabhängig von der Regelung der Transportkosten, mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person auf den Käufer über.
6.3. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Käufer angezeigt hat.
6.4. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, Vorauszahlungsrechnung oder Lieferung der Ware zustande. Das Liefergebiet ist Deutschland.
6.5. Sämtliche Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen sind nur verbindlich, wenn diese vom Verkäufer als verbindlich bezeichnet worden sind.
7. Kein Verkauf an gewerbliche Anbieter
Die angebotenen Waren sind ausschließlich für die Nutzung durch den Käufer als Endverbraucher bestimmt. Der Verkäufer behält sich daher vor, Vertragsangebote, die den Anschein erwecken, zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs der Ware abgegeben zu werden, nicht anzunehmen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gekauften Produkte im Eigentum des Verkäufers.
9. Haftung
9.1. Die Haftung des Verkäufers ist wie folgt eingeschränkt:
9.2. Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Plichten handelt.
9.3. Haftet der Verkäufer dem Grunde nach, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.
9.4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzplicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 10.000 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Plichten handelt.
9.5. Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.6. Die Einschränkungen gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.7. Bei Verlust von Daten haftet der Verkäufer im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Käufer für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
10. Ansprüche bei Mängeln und Verjährung
10.1. Rechte des Käufers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
10.2. Beim Kauf gebrauchter Waren als auch bei Verwendung neuer Ware entgegen der für die jeweilige Ware offensichtlich vorgesehenen Nutzung sind die Rechte des Käufers wegen Sachmängeln ausgeschlossen.
10.3. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Zusicherung gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung.
10.4. Alle übrigen Sachmängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr.
10.5. Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.
11. Beschaffenheitsvereinbarungen
11.1. Technische Datenblätter, die von dem Hersteller herausgegeben werden, bilden einen Bestandteil der vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung. Andere öffentliche Äußerungen gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie im Vertrag ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.
11.2. Der Käufer sichert zu, Ware nur im vertraglich vereinbarten Umfang und zu diesem Zwecke zu nutzen.
12. Bruttopreise, Rechnungsbeleg und Zahlung
12.1. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich als Bruttopreise, in denen die Mehrwertsteuer auf den Einzelpreis auf Artikelebene berechnet wird.
12.2. In den von dem Verkäufer ausgestellten Rechnungen über Wareneinkäufe bei Zahlung an der Kasse vor Ort wird die Umsatzsteuer nicht auf dem Kaufbeleg angezeigt, sondern auf dem dazugehörigen Kassenbon. Der Kassenbon ist damit Bestandteil des Kaufbelegs im Rechtssinne mit den erforderlichen steuerlichen Informationen gem. § 14 UstG zum Zweck des Vorsteuerabzugs.
12.3. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 3 Bankarbeitstagen, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsverhältnissen der Sitz des Verkäufers.
13.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig bzw. undurchsetzbar sein oder werden, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wesentlichen Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt; dasselbe gilt sinngemäß für Lücken in dieser Vereinbarung.