Keine leeren Drohnungen

Drohne kaufen, ab damit auf Feld und los geht’s?

Bleiben Sie mal auf dem Boden der Tatsachen – wir sind hier immer noch in Deutschland. Denn wie für alles andere gibt es selbstverständlich auch für den Drohnenbetrieb Regeln, Gesetze und seit dem 01.01. 21 auch eine neue Drohnenverordnung. Damit Ihr neues Lieblingshobby keine Bruchlandung wird, haben wir hier für Sie die wichtigsten Infos und Tipps zusammengestellt:

Registrierungspflicht:
Für Betreiber einer Drohne gilt ab dem 31.12. 20 eine Registrierungspflicht, wenn diese eine Startmasse von 249 g überschreiten und/oder eine Kamera besitzen. Das heißt konkret: Jedem Betreiber einer Drohne wird nach der Registrierung eine Registrierungsnummer zugewiesen, welche die bisherige Drohnenplakette ablöst. Bringen Sie diese Nummer ebenso wie die Plakette an Ihrem jeweiligen Fluggerät an. Ein Pluspunkt ist, dass Sie unter einer Nummer gleich mehrere Multicopter führen dürfen! Und bis Sie Ihre Registrierungsnummer erhalten haben reicht weiterhin die feuerfeste Drohnenplakette mit ihrem Namen und der aktuellen Anschrift aus.

Genehmigungsfrei fliegen:
Ja, auch das geht, sofern Sie eine Drohne der „offenen Kategorie“ besitzen! Genaugenommen eines der Kategorien A2, A3 und A12. Aber auch für diese gelten im Einzelnen, Sie ahnen es sicher schon, weitere Einschränkungen.
Wenn Sie mehr über die jeweiligen Kategorien und entsprechenden Unterkategorien erfahren möchten, finden Sie Infos in der untenstehenden Übersichtstabelle.
Bedenken Sie darüber hinaus, dass voraussichtlich bis Ende 2021 diverse GEO-Zonen eingerichtet werden, in den das Fliegen nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt sein wird.

Drohnenführerschein: 
Den Führerschein schon in der Tasche? Freuen Sie sich, denn auch für den Eigentümer bzw. den Führer einer Drohne ist ein solcher von Nöten. Für eine Drohne der „Offenen Kategorie“ ab 250 g ist dieser über ein Onlinetraining bzw. -prüfung zu erlangen und in Form eines EU-Kompetenznachweises bzw. EU-Fernpiloten-Zeugnisses vorzulegen.
In der Übergangszeit bis zum 31.12.21 sind bisher erworbene Kenntnisnachweise selbstverständlich gültig und können bis zu diesem Zeitpunkt in den „kleinen“ EU-Drohnenführerschein (A1/A3) umgewandelt werden. Für alle anderen Drohnen ist jedoch der „große“ Führerschein (A2) die Voraussetzung zum Abheben.

Versicherungspflicht:
Damit es im Fall des Falles nicht noch zu mehr Problemen kommt, sollten Sie Ihre Haftpflichtversicherung auf umfassenden Schutz bezüglich der Drohnennutzung prüfen und ggf. anpassen!

Flugentfernung:
Sicht ist Pflicht – gemeint ist damit, dass Sie in jedem Fall Sichtkontakt mit Ihrem Flugobjekt haben müssen, selbst wenn dieses über ein GPS- oder ein First Person View-System verfügt. Dabei dürfen keine Hilfsmittel zum Einsatz kommen! Aber Entwarnung an alle Brillenträger unter Ihnen – Brillen sowie Kontaktlinsen sind dafür selbstverständlich erlaubt und auch erforderlich.

Auf Privatsphäre, Persönlichkeits- und Urheberrechte achten:
Um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie beim Fotografieren bzw. Filmen via Drohne stets die Persönlichkeits-, Eigentums- und Urheberrechte der gefilmten Personen, Grundstücke, Gebäude und Denkmäler, etc. jederzeit wahren.
Rechtsgrundlagen beachten: Neben den Regelungen, die von Bundesländern, Gemeinden und/oder Städten aufgestellt sind, gelten in ganz Deutschland das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrsordnung (LuftVO).

Zur Drohnenverordnung (PDF-Download)

Übersicht der Übergangsbestimmungen

Für alle Bestandsdrohnen mit Kamera, die über keine CE-Klassifizierung von C0 bis C4 verfügen, gelten nach Artikel 25 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/974 Übergangsbestimmungen bis zum 31.12.22

Übersicht der Drohnenklassen

Bisher ist in Deutschland keine Drohne auf dem Markt, die die Vorgaben der Klassen C0 bis C4 erfüllt bzw. für eine dieser Klassen zugelassen ist. Eine nachträgliche Klassifizierung von Drohnen nach Markteinführung ist nicht möglich. Alle Drohnen, die von den Herstellern auf den EU-Markt gebracht wurden und nicht in C0 bis C4 klassifiziert sind, müssen ab dem 01.01.21 analog den Vorgaben der Klassen C0 (< 250g) bzw. C4 (< 25kg) betrieben werden. Um diese Drohnen langfristig in der offenen Kategorie einsetzen zu können, sind also die für C0 bzw. C4 geltenden Beschränkungen bzw. Abstände zu unbeteiligten Personen, Wohngebieten etc. einzuhalten. Dies gilt auch für beliebte Drohnen vom Marktführer DJI wie z.B. für die Mavic 2 Pro.

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6 von 10

Definition einer Drohne, Abfluggewicht und Nutzung

Drohnen zählen zu den Flugmodellen und sind unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers betrieben werden. An vielen Orten lassen sich Drohnen zu Sport- und Freizeit­zwecken fliegen, solange das Abfluggewicht unter 5 Kilogramm bleibt. Sobald eine Kamera oder anderes Zubehör installiert wird, kommt dementsprechend Gewicht hinzu. Hier ist also Vorsicht geboten. Ist das Modell inklusive des Zubehörs schwerer als 5 kg oder eine gewerbliche Nutzung (unabhängig vom Gewicht) geplant, muss eine Aufstiegsgenehmigung beim Luftfahrt­bundesamt des jeweiligen Bundeslandes eingeholt werden.

Zwei schwarze Gewichte auf Waagen, das linke mit "5KG", das rechte mit "<5KG". Eine grüne Linie zeigt den Unterschied.
  • Drohnen lassen sich grundsätzlich an vielen Orten zu Sport- und Freizeitzwecken fliegen, sofern das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
  • Liegt das Abfluggewicht über 5kg, ist eine kommerzielle Nutzung (dann unabhängig vom Gewicht) oder ein Nachtflug geplant, so ist eine Aufstiegserlaubnis erforderlich. Achten Sie daher unbedingt auf das Abfluggewicht und auf die Nutzung der Drohne. Eine kommerzielle Nutzung kann bspw. bereits dann vorliegen, wenn mittels einer Drohne getätigte Luftaufnahmen auf YouTube oder ähnlichen Portalen hochgeladen werden.

Ein blaues Blatt Papier mit schwarzen Linien und einem grünen Schild mit einem Pluszeichen darauf, vor hellblauem Hintergrund.

Versicherungspflicht

Der Modellflug ist in Deutschland prinzipiell versicherungspflichtig – eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die „normale“ Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel die Risiken im Zusammenhang mit einer Drohne nicht ab. Überprüfen Sie daher Ihren Versicherungsschutz und ergänzen diesen ggf., um die Risiken einer Drohne mit abzudecken.

  • Eine Haftpflichtversicherung für jede Drohne ist erforderlich
  • Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz und ergänzen diesen ggf. entsprechend

Aufstiegserlaubnis

Ist das Abfluggewicht (= Gewicht der Drohne + etwaiges Zubehör, das an die Drohne angebracht wird) der Drohne höher als 5 kg, benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis.

Auf hellblauem Grund sind eine graue Drohne, ein grüner Pfeil nach oben und eine weiße Fernbedienung abgebildet.

Diese Genehmigung durch das zuständige Luftamt ist ebenfalls bei einer gewerblichen Nutzung (z. B. Fotoaufnahmen und anschließendem Verkauf der Fotos) sowie bei einem Betrieb in der Nacht erforderlich. In der Regel wird diese für private Zwecke kostenlos gewährt und ist nur für die gewerbliche Nutzung kostenpflichtig. Diese muss in jedem Bundesland und für jeden Flugeinsatz einzeln beantragt werde. Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Behörde.

  • Ab einem Abfluggewicht von 5 kg, bei gewerblicher Nutzung oder bei einem Nachtflug ist eine Genehmigung notwendig
  • Die Aufstiegserlaubnis für eine gewerbliche Nutzung ist kostenpflichtig

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**** Bestehende gesetzliche Rechte (Widerrufsrecht, Gewährleistung) werden hierdurch nicht berührt.

ᵂAktion gültig in Saturn Märkten in Deutschland zwischen dem 15.12.2025 bis 20.12.2025 und im Saturn Onlineshop unter www.saturn.de (Käufe bei Drittanbietern ausgenommen) vom 15.12.2025, 9 Uhr bis 22.12.2025 08:59 Uhr. Keine Mitnahmegarantie. Nur solange der Vorrat an Aktionsprodukten reicht. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Alle Angebote ohne Dekoration.

⁰ Aktion gültig im jeweils angegebenen Aktionszeitraum in SATURN – Märkten in Deutschland und im SATURN-Onlineshop unter www.saturn.de. Vorteil wird vom jeweiligen Ausrichter der Aktion gewährt. Registrierung beim Ausrichter der Aktion erforderlich. Alle Informationen zu Aktion, Veranstalter und Teilnahmebedingungen erhalten Sie nach Klick auf das Aktionsbanner.

²Angebote gültig in SATURN Märkten in Deutschland vom 8.12. bis 20.12.2025 (auch an verkaufsoffenen Sonntagen, am 14.12., oder 21.12., bitte beachten Sie dazu die lokalen Öffnungszeiten Ihres Marktes), und im SATURN-Onlineshop unter saturn.de vom 8.12., 9 Uhr bis 22.12.2025, 8:59 Uhr (Käufe bei Drittanbietern jeweils ausgeschlossen). Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Alle Angebote ohne Dekoration. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten, Farbdarstellung kann abweichen.

³Beim Kauf einer vorrätigen, gekennzeichneten CD in einem MediaMarkt oder Saturn in Deutschland, oder im MediaMarkt- oder Saturn-Onlineshop unter mediamarkt.de, bzw. saturn.de (Käufe bei Drittanbietern jeweils ausgeschlossen) zwischen dem 11.12.2025, 00:00 Uhr und 20.12.2025, 23:59 Uhr erhalten Sie 20 % Rabatt auf den ausgezeichneten Preis. Der Abzug erfolgt beim Kauf im Markt an der Kasse. Beim Online-Kauf wird der Rabatt im Warenkorb abgezogen. Nur solange der Vorrat reicht. Keine Barauszahlung.

⁴Bei Kauf eines mit „Sofort-Lieferung“ angebotenen Produkts im Saturn Onlineshop unter saturn.de (Käufe bei Drittanbietern und FSK 18-Produkte ausgenommen) und Inanspruchnahme dieser Lieferoption durch einen volljährigen Endkunden im Liefergebiet, erfolgt die Zustellung zur Zieladresse des Kunden innerhalb von 90 Minuten ab Aufgabe der Bestellung (max. Radius von 10 km Luftlinie). Die Verfügbarkeit der Lieferoption „Sofort-Lieferung“ ist auf ausgewählte Produkte im Saturn Online-Shop sowie zeitlich, und geografisch begrenzt. Konkrete Voraussetzungen: (1.) Bestellung während Öffnungszeiten des versendenden Marktes bis spätestens 90 Minuten vor Ladenschluss. (2.) Verpackte Ware wiegt bis zu 23 kg mit den Dimensionen 100cm x 60cm x 50cm. (3.) Zustelladresse liegt innerhalb des durch Uber abgedeckten Servicegebiets (4.) Legitimation des Kunden bei Zustellung. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Bei Beschädigung oder Verlust gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Es gelten die AGB des Lieferanten; Lieferung durch: Uber Eats Germany GmbH, Köpenicker Straße 126, 10179 Berlin.

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⁷Für zwischen dem 28.10.25 und 16.12.25 gekaufte Ware (gilt nicht für Käufe bei Dritt-anbietern) gewähren wir ein freiwilliges, verlängertes Widerrufs- bzw. Umtauschrecht bis einschließlich 31.12.2025. Voraussetzung des verlängerten, freiwilligen Widerrufs- bzw. Umtauschrechts ist, dass die Ware vollständig und ohne durch Sie verursachte Beschädigung in der Originalverpackung bis zum 31.12.2025 zurückgeschickt (recht-zeitige Absendung genügt) oder zurückgegeben wird. Die Aktion gilt nicht für Rubbelkarten jeglicher Art. Bestehende gesetzliche Rechte (insbesondere Widerrufsrecht, Gewährleistungsansprüche) bleiben hiervon unberührt. Bei Umtausch/Kaufrückabwicklung von Produkten, die mit einer Zugabe angeboten worden sind, ist die Produktzugabe zurückzugeben bzw. zu erstatten.

⁸Aktion gültig für gekennzeichnete Angebote von MediaMarkt und SATURN und Drittanbietern unter mediamarkt.de oder saturn.de vom 15.12.2025, 9 Uhr, bis 29.12.2025, 8:59 Uhr, sowie für gekennzeichnete Angebote von MediaMarkt und SATURN in Märkten in Deutschland zwischen dem 15.12.2025 und 27.12.2024. Keine Mitnahmegarantie. Nur solange der Vorrat an Aktionsprodukten reicht. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Alle Angebote ohne Dekoration.

⁹Beim Kauf eines gekennzeichneten Aktionsprodukts des Herstellers UGREEN, vom 04.12. 00:01 Uhr - 18.12 23:59 Uhr, in MediaMärkten oder Saturn-Märkten in Deutschland und im MediaMarkt- oder Saturn-Onlineshop unter mediamarkt.de bzw. saturn.de (Käufe bei Drittanbietern ausgenommen), vom 04.12. 00:01 Uhr - 18.12 23:59 Uhr, erhalten myMediaMarkt-Kunden bei Kauf bei MediaMarkt, mySaturn-Kunden bei Kauf bei Saturn einen geräte- und modellabhängigen Rabatt in Höhe von 30 Prozent auf den ausgewiesenen Kaufpreis an der Kasse (bzw. bei Onlinekauf im Warenkorb). Der Rabatt wird bei Onlinekauf als eingeloggter Kunde im dargestellten Preis berücksichtigt und final im Warenkorb abgezogen. Im Markt erfolgt der Abzug direkt an der Kasse durch Vorlage der myMediaMarkt- bzw. mySaturn-Karte und Vorzeigen des Coupons. Keine Barauszahlung. Nicht kombinierbar mit anderen (Rabatt-) Aktionen. Irrtümer vorbehalten.

¹⁰ Mitgliedschaft im mySaturn-Programm erforderlich. Coupons nicht einlösbar für Verträge u. Verkäufe mit/von Drittanbietern, Download-/Content-/GamingCards und -Codes, Gutschein(-karten/-boxen), Prepaidkarten/-Services, E-Books/Bücher, Zusatzgarantien, von SATURN angebotene oder vermittelte Services und Dienstleistungen, Versandkosten, Lebensmittel und Tchibo Cafissimo Produkte. Weitere Ausschlüsse möglich.

¹¹ Nicht gültig für Bestellungen mit den Zahlarten Finanzierung und Vorkasse. Verfügbarkeit im Onlineshop vorausgesetzt. Bei nicht planbaren Witterungsverhältnissen wird dieses Versprechen aufgehoben.

¹³ Herausgeber: DTB Deutsche Technikberatung GmbH, Hohe Straße 46-50, 50667 Köln

¹⁵ Gültig bei Kauf im SATURN-Onlineshop unter www.saturn.de (Käufe bei Drittanbietern ausgenommen). Verfügbarkeit der Express-Abholung markt- und produktabhängig. Expressabholung nur verfügbar für Waren, die im SATURN-Onlineshop für den vom Kunden ausgewählten Abhol-Markt als „Bereit zur Marktabholung“ angezeigt werden. Ware, für die eine Express-Abholung verfügbar ist, wird innerhalb von 30 Minuten nach dem Versand der Bestellbestätigung im ausgewählten Abholmarkt zur Abholung durch den Kunden bereitgestellt. Die letzte Bestellmöglichkeit für eine Abholung im ausgewählten Markt ist eine Stunde vor Ladenschluss des gewählten Abhol-Marktes. Zur Abholung benötigt der Kunde die Abholbestätigung des Marktes. Trotz sorgfältiger Planung kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Waren zur Express-Abholung erst nach einer Zeitspanne größer als 30 Minuten im gewählten Abholmarkt bereitgestellt werden können.